Geräte und Waffen der dt. Bundeswehr
Wozu dient die Bundeswehr ?
Solange der kalte Krieg andauerte, war der Auftrag der
Bundeswehr eindeutig: Sie sollte einen Beitrag zur Kriegsverhinderung durch
Abschreckung leisten und im Falle eines Angriffs aus dem Osten neben den Truppen
aus sieben verbündeten Nationen die Ostgrenze der Bundesrepublik kämpfend
verteidigen.
Vier Jahrzehnte lang verlief die potenzielle Frontlinie entlang des eisernen
Vorhangs mitten durch Deutschland. Im Verteidigungsfalle wäre das Bundesgebiet
Kampfzone gewesen. Die Bundeswehr wäre dann durch die Mobilmachung von
Reservisten auf einen Kriegsumfang von 1,3 Millionen Mann gebracht worden. Die
Hälfte der Ostgrenze jedoch - insgesamt rund 1350 Kilometer gegenüber der DDR
und der Tschechoslowakei - hätte von alliierten Streitkräften verteidigt
werden müssen. In schichttortenähnlicher Nord - Süd - Staffelung hätten
Truppen aus Dänemark, den Niederlanden, Großbritannien, Kanada, Belgien, den
Vereinigten Staaten und gegebenenfalls auch aus Frankreich Schulter an Schulter
mit der Bundesrepublik gekämpft.
Dies blieb so bis zum großen Zeitenbruch der Jahre 1989/90. Bis zu diesem
Zeitpunkt standen deshalb annähernd ebenso viele alliierte Soldaten in der
Bundesrepublik wie Deutsche.
Der Ausmaß des Wandels seit 1989/90
Das Ende des Kalten Krieges hat die geopolitische und
geostrategische Lage von Grund auf verändert. Das Gespenst des Atomkrieges, das
fast ein halbes Jahrhundert auf Europa lastete, ist gewichen. Ein massiver
konventioneller Angriff auf die Bundesrepublik ist mehr als unwahrscheinlich
geworden. Am 31. März 1991 löste sich der Warschauer Pakt auf. Drei seiner
früheren Mitglieder - Polen, die Tschechische Republik und Ungarn - gehören
mittlerweile dem westlichen Bündnis an, weitere bewerben sich um die
Mitgliedschaft. Die Sowjetunion zerfiel Ende 1991 in 15 Nachfolgestaaten, von
denen 12 nur noch lose in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) verbunden
sind. Russische Soldaten stehen nicht länger an der Elbe, sondern sind
mindestens tausend Kilometer nach Osten verlegt worden. Die letzten
verabschiedeten sich Ende August 1994 aus dem inzwischen wieder vereinigten
Deutschland. Auch in Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und in den drei
baltischen Republiken stehen keine russischen Truppen mehr.
Ein Rückblick auf das Jahr 1990 verdeutlicht das Ausmaß des Wandels. Damals
konfrontierten einander allein auf dem Boden der beiden deutschen Staaten rund
1,4 Millionen Soldaten: in der Bundesrepublik 500.000 Mann Bundeswehr und
401.000 Mann der westlichen Verbündeten; in der DDR 110.000 Soldaten der
Nationalen Volksarmee und 340.000 Soldaten der sowjetischen Roten Armee. Heute
gibt es auf deutschem Boden nur noch knapp 320.000 Bundeswehrsoldaten und 98.000
Mann verbündeter Truppen, darunter knapp 68.000 Amerikaner.
Die neue Sicherheitslage hat die Atlantische Allianz veranlasst, ihre grundlegenden Sicherheitsaufgaben im Strategischen Konzept von 1991 neu zu fassen und im Strategischen Konzept von 1999 ein weiteres Mal umzudefinieren. Auf der Grundlage der fortdauernden transatlantischen Bindung sind darin Partnerschaft und Kooperation mit Osteuropa neben Konfliktverhütung und Krisenbewältigung in den Vordergrund gerückt worden. Seit 1992 lautet der Auftrag:
Die Bundeswehr
- schützt Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr,
- fördert die militärische Stabilität und die Integration Europas,
- verteidigt Deutschland und seine Verbündeten,
- dient dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen,
- hilft bei Katastrophen, rettet aus Notlagen und unterstützt humanitäre Aktionen.
Wehrpflicht und Wehrdienst
Der Bundestag entschied sich 1956 gegen eine Berufsarmee und für die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für Männer zwischen 18 und 25 Jahren. Geprägt von der geschichtlichen Erfahrungen wollte man eine Armee schaffen, die kein Staat im Staate, sondern fest in der demokratischen Gesellschaft verankert ist. Bei der Musterung wird entschieden, welcher Wehrpflichtige tatsächlich auch zum Wehrdienst herangezogen wird. Vom Wehrdienst ausgenommen sind z.B. Nicht-körperlich-Taugliche, Mitglieder der Polizei, des Grenzschutzes, des Technischen Hilfswerkes und Geistliche. Seit 1996 dauert der Grundwehrdienst 10 Monate, worin 22 Werktage Urlaub enthalten sind. Tatsächlich abgeleistet werden müssen also 9 Monate. Danach schließt sich eine Verfügungsbereitschaft von zwei Monaten an, in die die Rekruten ohne große Formalitäten einberufen werden können. Die Bundeswehr besteht aber keineswegs nur aus Wehrdienstleistenden. Die teureren und komplizierten technischen Geräte erfordern gut ausgebildetes Personal. Zeitsoldaten und Berufssoldaten dienen freiwillig länger. Aus ihnen und freiwilligen Wehrpflichtigen werden Krisenreaktions-Kräfte gebildet. Diese etwa 50.000 Mann starke Sondereinheit ist für internationale Einsätze gedacht.
Hat die Wehrpflicht ausgedient ?
In einer durch Unsicherheit gekennzeichneten Weltsituation
bietet die Beibehaltung der Wehrpflicht der Bundeswehr die Möglichkeit, in
einer Krise den Umfang ihrer Streitkräfte flexibel an internationale
Herausforderungen anzupassen. Sie kann zusätzliche Wehrpflichtige einziehen und
Reservisten aktivieren, ohne dass es einen formellen Beschluss des Bundestages
bedarf, die Wehrpflicht wieder einzuführen. Ein Mobilmachungsbeschluss könnte
leicht - wie wir seit 1914 wissen - krisenverschärfend wirken. Die zusätzlich
einberufenen Soldaten können dagegen bei Abflauen der Krise rasch wieder
demobilisiert werden. Die Beibehaltung der Wehrpflicht - in der Form einer
zahlenmäßig begrenzten Auswahlwehrpflicht - gewährleistet damit ein höheres
Maß an Eskalationskontrolle und Krisenstabilität als eine reine
Freiwilligenarmee.
Die Beibehaltung der Wehrpflicht bietet auch den Vorteil, dass die Bundeswehr
aus dem Kreis der Wehrpflichtigen qualifizierte länger dienende Soldaten
gewinnt. In der Vergangenheit haben sich bis zu 40 Prozent der
Wehrdienstleistenden für eine Verlängerung ihrer Dienstzeit entschieden.
Dadurch können die Probleme verringert werden, die entstehen würden, wenn sich
die Bundeswehr ausschließlich auf Freiwillige stützen müsste. Es ist
keineswegs sicher, dass es gelingt, die erforderliche Zahl an Freiwilligen zu
gewinnen. Unsere Bündnispartner haben nach der Umstellung auf eine reine
Freiwilligenarmee außerdem die Erfahrung gemacht, dass sich damit auch das
soziale Gefüge der Streitkräfte verändert. Die Bundeswehr zeichnet aus, dass
in ihr Angehörige aller Bevölkerungsschichten und aus allen Regionen
Deutschlands dienen. Dies soll auch so bleiben.
Die Tatsache, dass fast neun Millionen Bürger seit 1956
gedient haben, hat dafür gesorgt, dass ohne Unterlass frischer Geist und Sinn
für gesellschaftlichen Wandel die Streitkräfte durchströmen. Dies beugte der
Verknöcherung und Verkrustung vor, bewirkte ein hohes Maß an Identifikation
zwischen der Gesellschaft und ihrer Armee und prägte das innere Gefüge der
Streitkräfte.
Nicht als Armee als "Staat im Staate" fürchten die Skeptiker, wohl
aber die Armee als Fremdkörper in der Gesellschaft: rekrutiert nur noch
aus den unteren Schichten, aus Randgruppen, aus Jugendlichen ohne Schul-
und Berufsabschluss, aus Gruppierungen mit rechtsextremer Grundeinstellung. Dies
wäre nicht mehr die alte Bundeswehr mit ihrem breiten Spektrum von Bildung und
Ausbildung, Fertigkeiten und Fähigkeiten, politischer Färbung, privater
Lebenseinstellung und sozialer Herkunft.
Die Positionen der Parteien zur Wehrpflicht
a) SPD: "Auch in Zukunft angemessen"
Die Zusammensetzung der Bundeswehr aus Berufs- und
Zeitsoldaten sowie Wehrpflichtigen ist auch in der Zukunft angemessen. Eine
Bundeswehr mit Wehrpflichtigen ist fester in der Gesellschaft verankert. Sie hat
eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung und sichert die Aufwuchsfähigkeit,
wenn sie erforderlich wird.
Die gesetzliche Dauer des Grundwehrdienstes muss so bemessen sein, dass eine
gute Ausbildung und ein sinnvoller Einsatz unserer Wehrpflichtigen
gewährleistet bleiben. Deshalb sollte die gesetzliche Dauer der allgemeinen
Wehrpflicht von neun Monaten nicht unterschritten werden.
b) CDU "Eine der wichtigsten Pflichten des Staatsbürgers"
Die allgemeine Wehrpflicht sichert neben der erfolgreichen Aufwuchsfähigkeit unserer Streitkräfte auch die qualifizierte Nachwuchsgewinnung und damit eine große Anzahl hoch qualifizierter Reservisten. Die Wehrpflicht verhindert eine Fixierung der Bundeswehr nach innen und sichert die Integration der Bundeswehr in Volk und Gesellschaft. Für die CDU Deutschlands bleibt die Wehrpflicht eine der wichtigsten Pflichten des Staatsbürgers. Zwei Drittel der Deutschen befürworten sie.
c) Bündnis 90 / Die Grünen: "Ohne plausible Begründung
Die Wehrpflicht hat jede plausible sicherheitspolitische und
demokratische Begründung verloren. Dies liegt am völlig veränderten
sicherheitspolitischen Umfeld, am Bedeutungsverlust der Landesverteidigung, an
der Nichtbegründbarkeit der bisherigen Aufwuchsstärke und der gegenwärtigen
und künftigen Priorisierung der Bündnisverteidigung.
[...] Bündnis 90/Die Grünen setzen sich daher für ein zügiges und
sozialverträgliches Auslaufen des Wehr- und Zivildienstes ein. Gleichzeitig
sollen schon heute alle freiwilligen Dienste gefördert werden. Eine Wehrpflicht
für Frauen oder eine allgemeine Dienstpflicht lehnen wir ab.
d) F.D.P.: "Nicht mehr erforderlich"
Sicherheitspolitisch ist die allgemeine Wehrpflicht nicht mehr
zwingend erforderlich, in einer Zeit, in der NATO allen denkbaren Gegnern
mindestens dreifach überlegen ist. Das Alantische Bündnis fordert daher von
der Bundeswehr auch weder eine bestimmte Wehrpflicht noch einen besonderen
Personalumfang. Gefordert wird hingegen eine hohe Einsatzbereitschaft,
ausreichende Verlegefähigkeit, Kompatibilität der Führungssysteme und eine
moderne Ausrüstung und Bewaffnung.
Zusätzlich führt die weitere Reduzierung der Bundeswehr dazu, dass nur noch
jeder vierte junge Mann zum Grundwehrdienst einberufen wird. Noch so gute
gesellschaftspolitische Argumente für die Beibehaltung der Wehrpflicht können
die immer deutlcih werdende Wehrungerechtigkeit nicht mehr kompensieren.
e) PDS : "Ohne tragfähige Begründung"
Die allgemeine Wehrpflicht wird mit dem Ziel ihrer
endgültigen Aufhebung ausgesetzt. Sie ist mit der von uns vorgeschlagenen
Verringerung des Umfangs der Streitkräfte unvereinbar. Sie schränkt die
Freihei der Wehrpflichtigen ein, ohne dass es dafür noch eine tragfähige
sicherheits- oder gesellschaftspolitische Begründung gäbe. [...]
Die Wehrpflicht mit ihrem Zwangsdienstcharakter und ihrem tiefen Einschnitt in
Leben und Lebensplanung junger Männer lässt sich aus dem Geist des
Grundgesetzes nur rechtfertigen, wenn Deutschland in seiner Existenz bedroht
ist. Dies ist seit dem Ende der Ost-West-Auseinandersetzung nicht mehr der Fall,
Deutschland und die Staaten der EU befinden sich in der günstigsten
sicherheitspolitischen Lage ihrer Geschichte. Kein Staat und keine
Staatenkoalition der Welt bedroht uns jetzt und auf absehbare Zeit.
[...]
Die Wehrgerechtigkeit ist bereits heute nicht mehr gegeben, weil immer weniger
Wehrpflichtige eines Jahrgangs benötigt und damit nicht eingezogen werden. Dies
wird sich in den nächsten Jahren dramatisch verschärfen.
Die Meinung der Wähler
Brauchen wir noch eine Wehrpflicht ?
| Bevölkerung gesamt | Wähler von - | |||||
| CDU/CSU | SPD | F.D.P. | Bündnis 90 Die Grünen | PDS | ||
| Brauchen eine Wehrpflicht | 49 | 62 | 53 | 60 | 24 | 27 |
| Wehrpflicht sollte man abschaffen | 34 | 23 | 35 | 21 | 68 | 62 |
| Unentschieden | 17 | 15 | 12 | 1 | 8 | 11 |
Das Problem der Wehrgerechtigkeit
Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee - beides ist nach dem
Grundgesetz zulässig. Ausdrücklich hat das Bundesverfassungsgericht dazu
festgestellt, die von der Verfassung geforderte militärische Landesverteidigung
könne "auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht, aber - sofern ihre
Funktionstüchtigkeit gewährleistet bleibt - verfassungsrechtlich unbedenklich
, beispielsweise auch durch eine Freiwillige sichergestellt werden".
In einer anderen grundsätzlichen Entscheidung legten die Karlsruher Richter
fest: "Aus dem Verfassungsgebot der staatsbürgerlichen Pflichtengleichheit
in Gestalt der Wehrgerechtigkeit ergibt sich somit die Verpflichtung des
Gesetzgebers, Vorsorge zu treffen, dass nur derjenige von der Erfüllung der
Wehrpflicht als einer gemeinschaftsbezogenen Pflicht hohen Ranges freigestellt
wird, der [...] eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe
getroffen hat.
Was aber, wenn die Bundeswehr weniger Soldaten benötigt, als ihr Jahr für Jahr
an Wehrpflichtigen zur Verfügung stehen? Kann dann Wehrgerechtigkeit dadurch
hergestellt werden, dass denen, die eingezogen werden, durch bessere Vergütung,
durch Vergünstigungen beim Einstieg in Studium und Beruf, vielleicht auch durch
einen Steuer-Bonus ein Ausgleich gewährt wird? Oder muss dann um der
Wehrgerechtigkeit willen die Mehrzahl der Wehrpflichtigen dennoch Wehrdienst
leisten, obwohl sie für die Sicherheit unseres Staates nicht gebraucht
wird?